In der Debatte über ein Ende der sogenannten Staatsleistungen an die Kirchen hat die Bevollmächtigte der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Anne Gidion, betont, dass eine Ablösesumme die kirchlichen Aufgaben berücksichtigen müsse. Hier gehe es „um den Erhalt dessen, was wir heute leisten oder um den Beitrag, den die Kirchen mit diesem Geld für die Gesellschaft erbringen“, sagte sie dem Kölner Stadtanzeiger. „Wenn wir das weiterführen sollen, muss die Ablösesumme möglichst äquivalent sein zu den Beträgen, die heute fließen.“
Fix-Kosten wie Pensionsrückstellungen oder Gebäude-Unterhalt
Die kirchlichen Haushalte seien von krisenhaften Entwicklungen und Preissteigerungen in gleicher Weise betroffen wie alle anderen auch, sagte die EKD-Bevollmächtigte. Die Etats seien auf Kante genäht. In den kirchlichen Haushalten gebe es fixe Kosten wie Pensionsrückstellungen oder Gebäude-Unterhalt, bei denen Geld fließen müsse. Variabel seien die Ausgaben bei dem, was die Kirche im kommunalen oder sozialen Sektor sowie in der internationalen Entwicklungspartnerschaft leiste. „Wenn uns das Geld fehlt und wir Aufgaben streichen müssen, dann hat das somit auch unmittelbare Auswirkungen auf Nicht-Mitglieder“, sagte Gidion.