Das Bundesverfassungsgericht hat den Verfassungsbeschwerden von zwei Afghanen und einem Jordanier zu den Umständen ihrer Abschiebe- und Überstellungshaft stattgegeben. Sie wurden jeweils in ihren Grundrechten verletzt, weil die deutschen Behörden niemanden über die Inhaftnahme informierten, wie die 3. Kammer des Zweiten Senats des Verfassungsgerichts am Mittwoch entschied.
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