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Drei Verfassungsbeschwerden wegen Abschiebehaft erfolgreich

Das Bundesverfassungsgericht hat den Verfassungsbeschwerden von zwei Afghanen und einem Jordanier zu den Umständen ihrer Abschiebe- und Überstellungshaft stattgegeben. Sie wurden jeweils in ihren Grundrechten verletzt, weil die deutschen Behörden niemanden über die Inhaftnahme informierten, wie die 3. Kammer des Zweiten Senats des Verfassungsgerichts am Mittwoch entschied.

Das Grundgesetz schreibe vor, dass bei jeder Freiheitsentziehung ein Angehöriger oder eine Vertrauensperson des Festgehaltenen informiert werden muss, erläuterten die Karlsruher Richter. “Die Norm soll ein spurloses Verschwinden inhaftierter Personen verhindern.” Die Benachrichtigung sei in keinem der drei Fälle erfolgt, kritisierte das Verfassungsgericht.