Im Prozess um einen antisemitischen Angriff auf den jüdischen Berliner Studenten Lahav Shapira wurde der Angeklagte Mustafa El-H. A. vom Amtsgericht Tiergarten wegen gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren Haft verurteilt. Der Vorsitzende Richter Sahin Sezer sah, ebenso wie die Staatsanwaltschaft, ein antisemitisches Motiv gegeben. Staatsanwalt Tim Kaufmann hatte lediglich zwei Jahre und vier Monate gefordert, die Verteidigung plädierte auf eine Bewährungsstrafe.
Es habe eine „abstrakte Lebensgefahr“ für Shapira bestanden, die Gewalttat hätte potenziell tödlich enden können, urteilte das Gericht. Das frühe Geständnis des Angeklagten sah Sezer zwar als strafmildernd an, letztlich sei der Tatbestand jedoch so eindeutig, dass dies kaum zu berücksichtigen sei. Zudem warf er dem Verteidiger eine „Salamitaktik“ und den Versuch einer Täter-Opfer-Umkehr vor. Auch die Kickbox-Erfahrung von El-H. A. habe sich strafverschärfend ausgewirkt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Shapira selbst sagte, er sei „froh, dass es vorbei ist und das antisemitische Motiv erkannt wurde.“ Auch der beim Prozess anwesende Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, wertete es als „gutes und gerechtes Urteil“. Antisemitismus bleibe „nicht ungeahndet“.
Die Tat geschah im Februar 2024 vor einer Bar in Berlin-Mitte. Lahav Shapira, Bruder des Comedians Shahak Shapira, hatte an der Berliner Freien Universität (FU) Plakate abgerissen, die er als antisemitisch empfunden hatte. Der Angeklagte hatte kurz vor der Attacke gegen Shapira seinen Unmut darüber ausgedrückt.