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Drehbuchautorin gewinnt gegen Til Schweiger

Der Drehbuchautorin Anika Decker steht eine höhere Beteiligung an den Gesamteinnahmen von Til Schweigers Kassen-Schlagern von 2007 und 2009 „Keinohrhasen“ und „Zweiohrküken“ zu. Das hat das Landgericht Berlin am Mittwoch entschieden. Allerdings ist der Großteil ihrer Ansprüche laut Landgericht verjährt. Zudem muss Decker die Prozesskosten für das jahrelange Verfahren selbst tragen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Beteiligten können dagegen Berufung einlegen (Aktenzeichen: 15 O 296/18).

„Keinohrhasen“ war damals der erfolgreichste deutsche Film im Kino. Auch „Zweiohrküken“ lockte Millionen Besucher an. Die Filme spielten hohe, zweistellige Millionenbeträge ein. Bei der Klage Deckers gegen Schweigers Produktionsfirma „Barefoot Films“ sowie „Warner Bros.“ ging es zudem auch um DVD-Verkäufe, Streamingdienste und Pay-TV.

Da sie aber erst im Jahr 2018 Klage erhoben hat, stehen ihr laut Landgericht wegen der Verjährung Ansprüche erst ab Januar 2015 zu. Bis Ende des Jahres 2020 habe sie lediglich einen Anspruch auf Zahlung von gut 180.000 Euro. Deckers Forderung belief sich hingegen auf über zwei Millionen Euro.

Für die Nutzung der beiden Filmproduktionen ab dem Jahr 2021 hat Decker laut Urteil Anspruch auf eine weitere angemessene Beteiligung für „Keinohrhasen“ in Höhe von 3,68 Prozent der Nettoerlöse und für „Zweiohrküken“ in Höhe von 3,48 Prozent der Nettoerlöse.

Hintergrund der Klage ist der „Fairnessparagraf“ im Urheberrecht. Er sieht eine Nachvergütung vor, wenn die ursprünglich vereinbarte Honorierung und die später erzielten Erträge in auffälligem Missverhältnis stehen.