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Der bisherige Stand bei Migrationsabkommen

Mit Migrationsabkommen verfolgt die Bundesregierung das Ziel, bilaterale Vereinbarungen mit einzelnen Ländern über Zuwanderung und Abschiebungen zu schließen. Grundidee der Abkommen ist, die Fachkräfteeinwanderung nach Deutschland zu fördern und gleichzeitig Länder dazu zu bewegen, ihre Staatsangehörigen, die kein Bleiberecht in Deutschland haben, zurückzunehmen. An der mangelnden Bereitschaft dazu scheitern die meisten Abschiebungen in Deutschland.

Die Bundesregierung hat für die Verhandlung der Migrationsabkommen einen eigenen Sonderbevollmächtigten, den FDP-Politiker Joachim Stamp berufen. Die Stelle gehört zum Bundesinnenministerium. An den Verhandlungen beteiligt sind aber auch andere Ressorts, etwa das Auswärtige Amt und das Bundesarbeitsministerium.

Das erste Migrationsabkommen unterzeichnete die Bundesregierung im Dezember 2022 mit Indien. Im Dezember 2023 folgte eine Vereinbarung mit Georgien, im Januar dieses Jahres die Vereinbarung einer „Migrationspartnerschaft“ mit Marokko. In diesen Tagen sollen Verträge mit Kenia und Usbekistan unterzeichnet werden. Noch im Laufe dieser Wahlperiode rechnet das Bundesinnenministerium nach eigenen Angaben mit einer Vereinbarung mit Kirgisistan. Vorangeschrittene Gespräche gibt es demnach außerdem mit Kolumbien, Ghana und den Philippinen.

Die Abkommen sind nach Angaben des Bundesinnenministeriums unterschiedlich gestaltet. Sie reichen von konkreten Verträgen über Absichtserklärungen bis zur Vereinbarung konkreter Arbeitsstrukturen. Die Abkommen sind nicht öffentlich einsehbar. Experten und Menschenrechtler beklagten in der Vergangenheit deswegen Intransparenz bei dem Thema.