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Das Stichwort: Widerspruchsmodell

Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder haben sich auf ein neues Modell zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geeinigt. Das sogenannte abgestufte Widerspruchsmodell unterscheidet sich vor allem im letzten Schritt wesentlich vom bisherigen Verfahren.

Auch nach dem neuen Modell sollen ARD, ZDF und Deutschlandradio künftig ihren Bedarf bei der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) anmelden. Die KEF prüft anschließend wie gehabt die Anmeldungen und gibt eine Empfehlung für eine neue Rundfunkbeitragshöhe für die nächsten vier Jahre ab.

Auf der dritten Stufe des Verfahrens enthält das Widerspruchsmodell eine Änderung. Bisher müssen sich zunächst die Länderchefs auf eine neue Beitragshöhe auf Basis der KEF-Empfehlung einigen, danach muss der unterzeichnete Änderungsstaatsvertrag von allen Landesparlamenten gebilligt werden. Stimmt nur ein Land nicht zu, tritt der Vertrag nicht in Kraft.

Künftig müssen die Länder nicht mehr aktiv zustimmen, sondern können ein Widerspruchsrecht nutzen. Wie hoch die nötige Widerspruchsquote ist, soll sich nach dem von der KEF errechneten Grad der Steigerung richten. Bei einer vorgeschlagenen Steigerung bis zu zwei Prozent ist ein Widerspruch durch mindestens drei Länder erforderlich. Liegt die vorgeschlagene Steigerung zwischen zwei und 3,5 Prozent, ist ein Widerspruch durch mindestens zwei Länder erforderlich. Bei einer vorgeschlagenen Steigerung von 3,5 bis fünf Prozent ist ein Widerspruch durch mindestens ein Land erforderlich.

Wird die jeweilige Widerspruchsquote erreicht oder liegt die empfohlene Erhöhung über fünf Prozent, greift das aktuelle Verfahren mit einer erforderlichen Zustimmung aller Bundesländer.

Weil die KEF-Empfehlung, den Beitrag zum 1. Januar 2025 um 58 Cent auf 18,94 Euro monatlich anzuheben, von der Politik nicht umgesetzt wurde, haben ARD und ZDF Mitte November Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Der Systemwechsel zum neuen Widerspruchsmodell soll nach dem Beschluss der Ministerpräsidenten bei der Festsetzung des Rundfunkbeitrags ab 2027 auf der Basis einer aktuellen Beitragsberechnung durch die KEF erfolgen. Bis dahin soll der bisherige Rundfunkbeitrag in Höhe von 18,36 Euro gelten.