In der evangelischen Kirche sind Synoden die Parlamente der Landeskirchen. Sie beschließen Gesetze, verabschieden den Haushalt und wählen den Bischof oder die Bischöfin oder – wie in der Evangelisch-reformierten Kirche – die Kirchenpräsidentin oder den Kirchenpräsidenten. Das Wort Synode leitet sich vom griechischen „synodos“ („gemeinsam auf dem Weg sein“) her und bezeichnet ursprünglich eine Kirchenversammlung.
Zur Gesamtsynode der Evangelisch-reformierten Kirche mit Sitz in Leer gehören 57 gewählte Mitglieder, der Kirchenpräsident oder die Kirchenpräsidentin sowie mit beratender Stimme der juristische Vizepräsident oder die Vizepräsidentin. Dazu kann die Gesamtsynode drei zusätzliche Mitglieder in das Kirchenparlament berufen.