Als NS-„Euthanasie“-Morde wird die massenhafte Tötung von Patienten und Insassen von Heil- und Pflegeanstalten sowie von „rassisch“ und sozial unerwünschten Menschen durch die Nationalsozialisten bezeichnet. Der Sitz der Behörde für das Mordprogramm befand sich in einer Villa in der Berliner Tiergartenstraße 4, wo sich heute die Berliner Philharmonie befindet. Das „Euthanasie“-Programm erhielt daher den Decknamen T4.
Von Januar 1940 bis August 1941 wurden in der „Zentraldienststelle T4“ die reichsweiten Morde an wehrlosen Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung sowie an psychisch und chronisch Kranken organisiert. In den anderthalb Jahren wurden rund 70.000 Menschen getötet.
Die Erfassung, sogenannte „Selektion“ und Tötung der Anstaltspatienten war die erste zentral organisierte und systematische Massenvernichtung von Menschen durch die Nationalsozialisten. Die Ermordung mit Gas in insgesamt sechs Anstalten, unter anderem in Brandenburg an der Havel und im sächsischen Pirna, gilt als Vorstufe für den Holocaust an den europäischen Juden.
Das „Euthanasie“-Mordprogramm wurde von einer Unterabteilung der „Kanzlei des Führers“ entwickelt. Aufgrund öffentlicher Proteste stellten die Nazis die Massentötungen 1941 formal ein, setzten sie aber bis Kriegsende 1945 dezentral und auf andere Weise fort. So wurden Psychiatrie-Patienten oftmals durch Nahrungsentzug oder die Verabreichung von Medikamenten wie Schlafmitteln oder Morphium umgebracht.
Insgesamt fielen dem Mordprogramm Schätzungen zufolge rund 300.000 Menschen zum Opfer, viele von ihnen in den besetzten Gebieten in Osteuropa. Dort wurden einige Krankenhäuser, wie etwa in Polen und Weißrussland, durch SS-Einheiten mit den Morden „geleert“, um Platz für die Unterbringung von Wehrmachtseinheiten zu schaffen.