BAD NEUENAHR – Homosexuelle Lebenspartner sollen in der Evangelischen Kirche im Rheinland künftig genauso wie Eheleute vor den Traualtar treten können. Die Synode der zweitgrößten deutschen Landeskirche stimmte für eine entsprechende Änderung des Kirchenrechts.
Im geänderten Text der Kirchenordnung heißt es: „Die Trauung ist ein Gottesdienst anlässlich der Eheschließung oder der Begründung einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft, in dem die eheliche Gemeinschaft oder die Gemeinschaft der Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner unter Gottes Wort und Segen gestellt wird.“ Die Trauung wird in das Kirchenbuch der Gemeinde eingetragen, in der sie vollzogen wird.
Voraussetzung ist – analog zur klassischen Ehe –, dass mindestens einer der beiden Lebenspartner Mitglied der evangelischen Kirche ist.
Vor der Trauung des schwulen oder lesbischen Paares findet ein Traugespräch statt. Die Trauung wird zudem im Sonntagsgottesdienst bekannt gegeben. Wenn Pfarrer die Trauung eines homosexuellen Paares „aus Gewissensgründen“ ablehnen, muss der Superintendent des Kirchenkreises dafür sorgen, dass sie stattfindet.
Auch Kirchengemeinden können die Trauung nach der in erster Lesung beschlossenen Änderung des Lebensordnungsgesetzes verweigern, sofern sie schon die bisher mögliche „gottesdienstliche Begleitung“ von homosexuellen Lebenspartnern abgelehnt haben. Die Gemeinde muss dann zusammen mit dem Superintendenten dafür sorgen, dass die Trauung in einer anderen Kirchengemeinde stattfindet.
Die seit dem Jahr 2000 in der rheinischen Kirche erlaubte „gottesdienstliche Begleitung“ schwuler und lesbischer Paare galt nicht als Amtshandlung und wurde nicht dokumentiert – deshalb existieren dazu auch keine offizielle Statistiken. Wer sich in diesem Rahmen hat segnen lassen, kann dies aber nach der Neuregelung in den kommenden drei Jahren nachträglich als Trauung anerkennen lassen. Sie wird dann im Kirchenbuch eingetragen, zudem wird eine amtliche Bescheinigung ausgestellt. Voraussetzung ist eine eingetragene Lebenspartnerschaft.
Großen Andrang lesbischer und schwuler Paare, den kirchlichen Segen zu erhalten, gab es in der Vergangenheit nicht: Aus den letzten beiden Jahren seien in der gesamten rheinischen Kirche mit ihren 2,65 Millionen Mitgliedern gerade einmal 46 Fälle bekannt, sagte Johann Weusmann, oberster Jurist der Landeskirche.Wenn man die „Dunkelziffer“ einrechne, seien es vermutlich etwa 70 Fälle. Es handle sich durchweg um „Menschen aus der Kerngemeinde“, die sich der Kirche stark verbunden fühlten.epd
Artikel teilen:
Das Rheinland traut sich was
Die Synode der Evangelischen Kirche im Rheinland hat beschlossen: Lesbische und und schwule Paare, die in eingetragener Lebenspartnerschaft leben, können kirchlich heiraten

Fotos 593 - Fotolia