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Das Amt des Bundeskanzlers

Es ist das wichtigste politische Amt in Deutschland: „Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung“, heißt es im Artikel 65 des Grundgesetzes. Gewählt wird der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin (das Grundgesetz kennt nur die männliche Form) auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder. Das Parlament kann den Kanzler in Form eines konstruktiven Misstrauensvotums auch wieder abwählen (Artikel 67 des Grundgesetzes). Voraussetzung für die Abberufung des Regierungschefs ist, dass die Mehrheit der Abgeordneten einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin wählt.

Erster Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland war der CDU-Politiker Konrad Adenauer, der von 1949 bis 1963 im Amt war. Die längste Regierungszeit von den bislang neun Amtsinhabern hatte Helmut Kohl (CDU), der von 1982 bis 1998 regierte. Nur wenig kürzer war Angela Merkel (CDU) im Amt, die von 2005 bis 2021 als bislang einzige Frau an der Spitze der Bundesregierung stand.

Der Sozialdemokrat Olaf Scholz (SPD) hatte das Amt des Bundeskanzlers seit Dezember 2021 inne. Er wurde am Montagabend mit einem Großen Zapfenstreich in Berlin aus dem Amt verabschiedet. Die von ihm geführte Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP zerbrach im November 2024. Auf Scholz folgt nun der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz als zehnter Kanzler der Bundesrepublik Deutschland.