Arbeitsmarktpolitisch gibt es einige Neuerungen im kommenden Jahr. Die maximale Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld wird zeitlich befristet verlängert. Auf Arbeitgeber kommen erhöhte Umlagen und Ausgleichsabgaben zu.
* JOBCENTER-APP: Ab dem 14. Januar können alle Bürgerinnen und Bürger auf die Jobcenter-App zugreifen. Sie bietet als Weiterentwicklung von jobcenter.digital einen weiteren Zugangskanal zu Online-Angeboten. Man kann mit ihr mobil und barrierefrei Anträge stellen, Unterlagen einreichen, Nachrichten übermitteln oder Termine vereinbaren.
* KURZARBEITERGELD: Ab dem 1. Januar wird die maximale Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld auf 24 Monate verdoppelt. Die Maßnahme ist allerdings auf dieses Jahr begrenzt. Ab dem 31. Dezember 2025 gilt wieder die Bezugsdauer von maximal zwölf Monaten. Längere Ansprüche, die über dieses Datum hinausreichen, verfallen.
* BÜRGERGELD: Ab Januar sind die Agenturen für Arbeit auch bei Bürgergeldempfängern für Beratung, Bewilligung und Finanzierung von beruflichen Weiterbildungs- und Rehabilitationsmaßnahmen zuständig. Die Jobcenter verweisen die Bürgergeldbeziehenden in diesen Fällen an die Agenturen. Diese beraten dann und ermitteln Bedarfe, prüfen Zugangsvoraussetzungen, bewilligen und finanzieren Maßnahmen. Bürgergeldbeziehende werden während einer Maßnahme weiterhin von ihrem Jobcenter betreut. Die Jobcenter können auch währenddessen weitere Leistungen zur Eingliederung in Arbeit erbringen. Sie sind auch für die Integration der Bürgergeldempfänger in Arbeit im Anschluss an eine Maßnahme zuständig.
* INSOLVENZGELD: Die Insolvenzgeldumlage, die Arbeitgeber für jede ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bezahlen müssen, steigt ab dem 1. Januar auf 0,15 Prozent. Dies ist der gesetzlich vorgesehene Satz, der lediglich zeitweise auf 0,06 Prozent reduziert war. Die Pflicht zur Zahlung einer Insolvenzgeldumlage gilt nicht für private Haushalte und nicht bei Saisonarbeitskräften aus dem Ausland.
ARBEITSZEUGNISSE: Wenn Arbeitnehmer einverstanden sind, können Arbeitszeugnisse künftig auch in elektronischer Form ausgestellt werden.