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CSU-Frauenpolitikerin Becker: Paragraf 218 ist guter Kompromiss

Ungeborene sind mehr als ein “lästiger Leberfleck”, betont die CSU-Politikerin und engagierte Christin Barbara Becker. In der derzeitigen Abtreibungsdebatte werde ihr Lebensrecht leichtfertig missachtet.

Die CSU-Politikerin Barbara Becker hat sich gegen eine Änderung beim Abtreibungsrecht ausgesprochen. Die in Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs festgeschriebene Beratungspflicht sei keine überzogene Zumutung, sondern eine zumutbare Verpflichtung bei der Abwägung der Lebensgüter, schreibt Becker in einem Beitrag für die “Frankfurter Allgemeine Zeitung” (Mittwoch). “Dieser Kompromiss hält bis heute. Ohne Not stellt ihn die Bundesregierung jetzt infrage.

Der Abbruch einer Schwangerschaft beende Leben, betont Becker, die Vorsitzende der AG Frauen der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag sowie Mitglied im Landessynodalausschuss der evangelischen Landeskirche Bayern ist. Deshalb habe der Gesetzgeber ihn grundsätzlich unter Strafe gestellt. “Zugleich gibt es das reproduktive Selbstbestimmungsrecht der Frau. Aber auch das ungeborene Kind hat ein grundrechtlich geschütztes Lebensrecht. Das scheint für die Bundesfamilienministerin keine Rolle zu spielen. Damit stellt sie auch das Bundesverfassungsgericht infrage.”

Derzeit werde über den Schwangerschaftsabbruch gesprochen wie über die Entfernung eines lästigen Leberflecks, kritisiert Becker. “Ich kann mich des Gefühls nicht erwehren, dass das Gespür für das Lebensrecht des Ungeborenen im allgemeinen Bewusstsein getilgt werden soll.”

Sie wolle nicht über Frauen richten, die sich in bestimmten Lebenssituationen nicht für ein Kind entscheiden wollen oder können, so Becker. Es gehe aber darum, diesen Frauen eine Alternative zur Abtreibung zu ermöglichen. “Wir brauchen eine Gesellschaft, die Schwangere ermutigt, ihre Kinder ins Leben zu bringen, auch wenn sie sie nicht selbst großziehen wollen. Das braucht konkrete Unterstützung für die Eltern, insbesondere die Mütter.” Auch Väter müssten zu mehr Verantwortung ermutigt werden.

Neben wohnortnahen Beratungsmöglichkeiten bräuchten Frauen im Falle einer Abtreibung aber auch optimale medizinische Versorgung und Hilfsangebote, um psychischen Belastungen vorzubeugen. Protestaktionen vor Arztpraxen und Kliniken und Anfeindungen von Ärztinnen und Ärzten, die Abtreibungen vornehmen, seien nicht zu tolerieren. Becker sprach sich auch dafür aus, dass die Krankenkassen die Kosten für die sogenannte “Pille danach” durch die Krankenkassen übernommen werden. “Nur hier muss rechtlich nachgebessert werden.”