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“Compact”-Verbot aufgehoben

Das Bundesinnenministerium ist mit seinem Versuch gescheitert, das rechtsextreme „Compact“-Magazin dauerhaft zu verbieten. Das Bundesverwaltungsgericht entschied am Dienstag in Leipzig, dass „Compact“ weiterhin erscheinen darf. (AZ: 6 A 4.24).

Der sechste Senat gab damit einer Klage von „Compact“ statt und hob das Verbot durch das Bundesinnenministerium von Juni 2024 auf. „Das Grundgesetz garantiert im Vertrauen auf die Kraft der freien gesellschaftlichen Auseinandersetzung selbst den Feinden der Freiheit die Meinungs- und Pressefreiheit“, sagte der Vorsitzende Richter Ingo Kraft zur Begründung.

Gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts können keine Rechtsmittel eingelegt werden. Bereits im August vergangenen Jahres hatte das Gericht in einem Eilverfahren das Vereinsverbot vorübergehend aufgehoben und das Erscheinen des Magazins unter Auflagen wieder zugelassen.

In der Entscheidung des Gerichts hieß es weiter, die Verfassung vertraue mit der Vereinigungsfreiheit grundsätzlich auf die freie gesellschaftliche Gruppenbildung und die Kraft des bürgerschaftlichen Engagements im freien und offenen politischen Diskurs. Ein Vereinsverbot sei deshalb nur gerechtfertigt, „wenn sich die verfassungswidrigen Aktivitäten für die Vereinigung als prägend erweisen“. Für „Compact“ gelte aber, dass „die verbotsrelevanten Äußerungen und Aktivitäten noch nicht die Schwelle der Prägung“ erreichten.

Eine Vielzahl der vom Bundesinnenministerium „als Beleg für den Verbotsgrund angeführten migrationskritischen oder migrationsfeindlichen Äußerungen“ ließen sich auch als überspitzte, aber letztlich zulässige Kritik an der Migrationspolitik deuten, sagte Kraft weiter.

Darüber hinaus enthielten vor allem die Printmedien von „Compact“ auch Veröffentlichungen abseits des im Fokus stehenden Migrationsthemas, etwa zu Coronamaßnahmen und zum Ukrainekrieg. Die darin zum Ausdruck kommende polemisch zugespitzte Machtkritik sowie die bedienten Verschwörungstheorien und geschichtsrevisionistischen Betrachtungen stünden unter dem Schutz der Pressefreiheit.

Das Bundesinnenministerium hatte „Compact“ auf der Grundlage eines Vereinsverbots verboten. Das Verbot betraf die Compact-Magazin GmbH sowie Conspect Film GmbH. Zudem warf das Ministerium „Compact“ vor, gegen die verfassungsmäßige Ordnung zu verstoßen.

Nach Einschätzung des Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft (IDZ) in Jena hat das extrem rechte Magazin durch das Verbotsverfahren in den sozialen Medien messbar seine Reichweite und damit seine Anhängerschaft vergrößern können. Das sagte Christian Donner, Senior Data Scientist am IDZ, den Funke-Zeitungen (Dienstag).

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) sieht in dem Urteil „eine Bekräftigung des hohen Stellenwerts der Meinungs- und Pressefreiheit“. Die Gerichtsentscheidung dürfe aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass „Compact“ rechtsextreme und menschenfeindliche Inhalte verbreitet, „die mit den journalistischen Standards nichts am Hut haben“, erklärte DJV-Bundesvorsitzender Mika Beuster.