Artikel teilen

Cannabis-Clubs: Noch wenige Lizenzanträge

Das Interesse an Cannabis-Anbauvereinen ist vielerorts noch gering. In Rheinland-Pfalz gingen bis 16. Juli neun Anträge ein, was Platz fünf unter den Bundesländern bedeutet, in Hessen sieben und im Saarland keiner, wie eine Umfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) ergab. Genehmigt wurde in diesen Bundesländern noch kein Anbauverein, über die Anträge soll binnen drei Monaten entschieden werden.

In Baden-Württemberg liegen 35 Anträge vor, in Nordrhein-Westfalen gingen bis zum 22. Juli 37 Anträge ein und in Hamburg je sieben. In Sachsen-Anhalt beantragten bis Mitte des Monats drei Anbauvereine eine Lizenz, in Schleswig-Holstein und Thüringen je vier, in Brandenburg fünf.

Bereits bearbeitete Genehmigungen meldete nur Niedersachsen, wo die Landwirtschaftskammer von 20 Anträgen bislang sieben stattgab und fünf ablehnte. Berlin konnte keine Auskunft über die Zahl der Anträge geben. Bayern, das angekündigt hatte, die Clubs besonders streng zu überprüfen, meldete 14 Anträge.

Seit dem 1. April ist der Konsum von Cannabis in Deutschland legal. Seit dem 1. Juli können Anbauvereinigungen einen Antrag stellen, Cannabis gemeinschaftlich anzubauen und an Mitglieder des Vereins weiterzugeben. Die sogenannten Cannabis-Clubs müssen dabei unter anderem nachweisen, dass die geernteten Pflanzen einen bestimmten Grenzwert des Wirkstoffs THC (Tetrahydrocannabinol) nicht überschreiten. Die Abgabe an Minderjährige bleibt verboten.

In den Bundesländern sind unterschiedliche Behörden mit der Genehmigung und der Kontrolle der sogenannten Cannabis-Clubs befasst. In Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung zuständig, im Saarland das Umwelt- und Verbraucherschutzministerium, und in Hessen müssen Anträge beim Regierungspräsidium Darmstadt gestellt werden, während die jeweiligen Kreisordnungsbehörden für die Kontrolle zuständig sind.

Noch gar nicht geregelt ist die Zulassung von Cannabis-Clubs in Berlin. Die erforderliche Zuständigkeitsverordnung befinde sich noch in der senatsinternen Abstimmung, sagte ein Sprecher der Senatsgesundheitsverwaltung.