Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat Forderungen, das Selbstbestimmungsgesetz grundlegend zu überarbeiten, eine Absage erteilt. „Das Selbstbestimmungsgesetz wird nur ein Erfolg, wenn es breite gesellschaftliche Akzeptanz findet. Deshalb stehe ich auch zu der Bestimmung über das Hausrecht“, sagte er dem Berliner Tagesspiegel. Über Details könne noch geredet werden, aber: „Für eine grundlegende Anpassung sehe ich keinen Anlass.“ Das Gesetz sei ein „Riesenfortschritt für die Betroffenen“, sagte Buschmann.
Das Selbstbestimmungsgesetz soll das Transsexuellengesetz ablösen. Erwachsenen soll die Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister künftig durch eine einfache Erklärung beim Standesamt möglich sein. Bislang muss darüber ein Gericht entscheiden. Zudem müssen zwei ärztliche Gutachten beigebracht werden, was von Betroffenen durch die intimen Befragungen als entwürdigend empfunden wird.