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Buschmann legt Eckpunkte zu Reformen im Familienrecht vor

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat am Dienstag in Berlin Eckpunkte für eine Reform des Kindschaftsrechts mit Vorschlägen für neue Regeln im Sorge-, Umgangs- und Adoptionsrecht sowie ein Eckpunktepapier zur Reform des Abstammungsrechts vorgelegt. Die Eckpunkte sollen der öffentlichen Diskussion dienen. Das Ministerium will dann im ersten Halbjahr einen Gesetzentwurf vorlegen. Die Eckpunkte sehen folgende Reformen vor:

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– Wird ein Kind in eine Partnerschaft von zwei Frauen geboren, soll die Partnerin künftig auch ohne Adoption ebenfalls Mutter des Kindes werden können. Mutter des Kindes wäre damit neben der Frau, die das Kind geboren hat, auch die Frau, die zum Zeitpunkt der Geburt mit der Geburtsmutter verheiratet ist oder die die Mutterschaft anerkennt.

– Durch “Elternschaftsvereinbarungen” soll künftig vor Zeugung eines Kindes vereinbart werden können, wer neben der Geburtsmutter, Vater oder Mutter eines Kindes wird. Dadurch erhofft man sich bei privaten Samenspenden eine rechtssichere Eltern-Kind-Zuordnung. Die Vereinbarung setzt demnach eine öffentliche Beurkundung voraus, die mit einer Vereinbarung über Sorge und Umgang verknüpft werden kann. Damit könnten etwa leibliche Väter an der Erziehung des Kindes teilhaben, ohne rechtliche Väter zu sein.

– Ein leiblicher Vater, soll die Vaterschaft eines anderen Mannes künftig auch anfechten können, wenn eine sozial-familiäre Beziehung des Kindes zu einem anderen Mann besteht. Bei Verfahren soll bis zur Klärung der Vaterschaft die Anerkennung durch einen anderen Mann ausgeschlossen sein.

– Der leibliche Vater soll künftig die Vaterschaft mit Zustimmung der Mutter und ihres Ehemannes bis spätestens acht Wochen nach der Geburt des Kindes auch ohne ein Anfechtungsverfahren anerkennen können.

– Zur Kenntnis der Abstammung können Kinder dem Papier zufolge künftig gerichtlich feststellen lassen, ob eine Person leiblicher Vater (oder leibliche Mutter) ist – ohne dass sich die rechtliche Elternschaft ändert. Das Samenspenderregister soll zu einem allgemeinen Spenderregister ausgebaut werden, das auch private Samenspenden und Embryonenspenden erfassen kann.

– Bei einer Trennung soll das sogenannte Wechselmodell erstmalig gesetzlich geregelt werden. Demnach kann ein Familiengericht die Betreuung durch beide Elternteile bis hin zur paritätische Betreuung anordnen – sofern dies dem Kindeswohl entspricht.

– Bei Angelegenheiten des täglichen Lebens des Kindes sollen getrenntlebende Elternteile mit gemeinsamem Sorgerecht künftig jeweils allein entscheiden können für den Zeitraum, in dem sich das Kind bei ihnen aufhält.

– Eltern sollen zugleich die Alleinsorge eines Elternteils vereinbaren können. Ferner sehen die Eckpunkte eine leichtere Übertragung der elterlichen Sorge von einem Elternteil auf den anderen vor.

– Sorgeberechtigte Eltern sollen künftig durch Vereinbarung bis zu zwei weiteren Personen – zum Beispiel ihren jeweils neuen Partnern – sorgerechtliche Befugnisse im Rahmen des “kleines Sorgerecht” einräumen können.

– In nichtehelichen Lebensgemeinschaften soll der Vater einfacher das Sorgerecht erlangen können.

– Kinder sollen ein Recht auf Umgang mit Großeltern und Geschwistern, mit anderen Bezugspersonen sowie mit leiblichen, nicht rechtlichen Elternteilen erhalten.

– Der Anspruch des Kindes gegen seine Eltern auf Informationen über seine Abstammung soll im Gesetz geregelt werden.

– Kinder ab 14 erhalten dürfen laut Eckpunktepapier im Sorge- und Umgangsrecht künftig mitentscheiden.

– Dazu muss das Familiengericht künftig Anhaltspunkten für häusliche Gewalt nachgehen und eine Risikoanalyse vornehmen.

– Bei Partnerschaftsgewalt soll ein gemeinsames Sorgerecht regelmäßig ausscheiden.

– Auch Paare, die nicht verheiratet sind, sollen künftig gemeinsam ein Kind adoptieren können; bisher ist dies nur verheirateten Paaren möglich. Ebenso sollen verheiratete Personen auch allein ein Kind adoptieren können.