Politischer Boykott, juristische Auseinandersetzung, Extremismusverdacht: Das Bundesverwaltungsgericht prüft eine Klage der BDS-Bewegung gegen einen Bundestagsbeschluss von 2019 und die Einstufung als antisemitisch.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt am heutigen Mittwoch über eine Klage der Israel-Boykott-Bewegung BDS. Sie richtet sich gegen den Bundestagsbeschluss von 2019, der die Argumentationsmuster und Methoden von BDS als antisemitisch einstuft und den “allumfassenden Boykottaufruf” als inakzeptabel bezeichnet. BDS steht für “Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen”. Die Bewegung wird vom Bundesverfassungsschutz seit vergangenem Sommer als extremistischer Verdachtsfall eingestuft. Die internationale Bewegung weise Bezüge zum säkularen palästinensischen Extremismus auf.
Ebenfalls am heutigen Mittwoch empfängt zudem Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier aus dem Gazastreifen befreite Geiseln sowie Angehörige noch verschleppter Geiseln im Schloss Bellevue in Berlin.
In dem zur Verhandlung stehenden Bundestagsbeschluss heißt es, seit Jahren rufe die internationale BDS-Bewegung auch in Deutschland zum Boykott gegen Israel, gegen israelische Waren und Dienstleistungen, israelische Künstler, Wissenschaftler sowie Sportler auf. Der Boykottaufruf führe in seiner Radikalität zur Brandmarkung israelischer Staatsbürger jüdischen Glaubens als Ganzes. Der Bundestag werde keine Organisationen oder Projekte finanziell fördern, die das Existenzrecht Israels in Frage stellten, zum Boykott Israels aufriefen oder die BDS-Bewegung aktiv unterstützten. Länder, Städte und Gemeinden und alle öffentlichen Akteure seien dazu aufgerufen, sich dieser Haltung anzuschließen.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg als Vorinstanz hatte die Berufung der Kläger zurückgewiesen. Zur Begründung hieß es, die Klage sei eine verfassungsrechtliche Streitigkeit, die nicht in die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte falle. Der Bundestag habe als legitimierte Volksvertretung mit dem Beschluss seine Kompetenz zur Meinungsbildung und Stellungnahme in politischen Fragen wahrgenommen.