Kurz vor Ablauf der Wahlperiode durch die vorgezogene Neuwahl wird der Bundestag noch über das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt abstimmen. Wie aus der am Dienstag veröffentlichten Tagesordnung hervorgeht, wird der Gesetzentwurf für Freitag zur abschließenden Beratung auf die Tagesordnung des Parlaments gesetzt.
Üblicherweise werden Gesetzentwürfe zur Abstimmung erst dann aufgesetzt, wenn eine Mehrheit absehbar ist. Wie der Evangelische Pressedienst (epd) aus Verhandlerkreisen erfuhr, ist das bei dem Gesetz der Fall.
Kern des „Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ ist die Aufwertung und gesetzliche Verankerung des Amtes der unabhängigen Missbrauchsbeauftragten (UBSKM). Das Gesetz soll außerdem die Rechte der Betroffenen stärken und dazu beitragen, ihnen eine individuelle Aufarbeitung des Unrechts zu ermöglichen. Dazu ist ein Recht auf Akteneinsicht bei Jugendämtern vorgesehen.