Der Bundestag hat ein neues Gesetz zur Filmförderung beschlossen. Mit einer Mehrheit der ehemaligen Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP verabschiedete das Parlament am Donnerstagabend in Berlin ein Gesetz, mit dem die Förderung von Filmen einfacher und effizienter werden soll.
So sollen dem Gesetz zufolge Teile der Filmförderung komplett automatisiert werden. Künftig würde danach keine Jury mehr über eine Finanzierung entscheiden. Vielmehr wäre der wirtschaftliche oder kulturelle Erfolg eines Filmschaffenden ausschlaggebend für die Förderung.
Mit dem Gesetz, auf das sich die frühere Ampel-Koalition bereits im Mai geeinigt hatte, will die Bundesregierung die Bedingungen für Filmproduktionen in Deutschland verbessern. Neben einer weitgehenden Automatisierung der Produktions-, Verleih- und Kinoförderung soll die Filmförderungsanstalt (FFA) zur zentralen Einrichtung für Förderungen ausgebaut werden. Sie soll autonomer handeln und so flexibler auf Marktveränderungen reagieren können.
Bis zuletzt war nach dem Bruch der Ampel-Koalition nicht klar, ob das Gesetzesvorhaben im Parlament genug Stimmen bekommen würde. Am Mittwoch hatte der Kulturausschuss das neue Gesetz schlussendlich nach mehreren Änderungen gebilligt. Demnach ist unter anderem die Einrichtung eines Diversitätsrats bei der Förderanstalt, für den sich SPD und Grüne eingesetzt hatten, nicht mehr vorgesehen. Ein Änderungsantrag des fraktionslosen Abgeordneten Stefan Seidler vom Südschleswigschen Wählerverband (SSW), der den Diversitätsbeirat beibehalten wollte, fand keine Mehrheit im Parlament.
Das bisherige Filmförderungsgesetz läuft Ende des Jahres aus. Anfang 2025 soll die Novelle bereits in Kraft treten. Der Bundesrat wird sich noch am Freitagnachmittag mit dem Gesetz beschäftigen.
Das Gesetz ist eine von drei Säulen der Filmreform, die Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) in ihrer Amtszeit auf den Weg bringen wollte. Die Einführung eines Steueranreizmodells hielt Roth zuletzt noch für umsetzbar. Die dritte Säule der Reform, das Investitionsverpflichtungsgesetz, hingegen könne wegen europarechtlicher Vorgaben nicht mehr in den Bundestag eingebracht werden.