Seit 2018 haben Betroffene von terroristischer Gewalt in dem Bundesopferbeauftragten einen zentralen Ansprechpartner. Damit das dauerhaft so bleibt, hat Justizminister Buschmann nun einen Gesetzentwurf vorgelegt.
Opfer von Terroranschlägen sollen dauerhaft einen Ansprechpartner und Vertreter ihrer Anliegen auf Bundesebene haben. Das Amt des unabhängigen Bundesopferbeauftragten soll dafür gesetzlich verankert werden. Dazu hat das Bundesjustizministerium am Montag einen Gesetzentwurf veröffentlicht. Länder und Verbände können nun bis Anfang Dezember Stellung dazu nehmen.
“Terroristische Gewalt fügt Betroffenen schweres Leid zu”, sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Zugleich richte sie sich auch gegen die freiheitliche Gesellschaft und Ordnung. “Als Bundesregierung müssen wir nach Kräften alles dafür tun, um Opfer und Hinterbliebene von terroristischen Anschlägen in Deutschland bestmöglich zu unterstützen”, so der Minister. Dabei sei die Arbeit des Bundesopferbeauftragten “ein entscheidender Beitrag”.
Der Beauftragte kümmert sich als zentraler Ansprechpartner um die Anliegen von Terroropfern. Er vermittelt praktische, finanzielle und psychosoziale Hilfe. Zudem setzt er sich im politischen Raum für die Belange der Betroffenen ein. Das Amt des Bundesopferbeauftragten wurde 2018 erstmals besetzt. Derzeit hat es der FDP-Bundestagsabgeordnete und frühere Militärseelsorger Pascal Kober inne.