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Bundeskabinett beschließt Reform der Behinderten-Hilfe

Behinderte Menschen sollen mehr als bisher selbst bestimmen können, wie sie leben und wofür sie ihr Geld ausgeben. Das Bundeskabinett beschloss am Dienstag (28.06.) in Berlin den Entwurf eines Bundesteilhabegesetzes, mit dem von 2017 an die Eingliederungshilfe für Behinderte modernisiert wird. Zu den wichtigsten Verbesserungen zählen neue Regeln für die Anrechung von Vermögen und Einkommen. In zwei Schritten werden die Vermögensfreibeträge auf 50.000 Euro erhöht. Auch die Anrechnung eigener Einkünfte auf die Eingliederungshilfe wird verbessert, so dass Berufstätige künftig mehr Geld in der Tasche haben werden.Text und Foto: epd

Behinderte Menschen sollen mehr als bisher selbst bestimmen können, wie sie leben und wofür sie ihr Geld ausgeben. Das Bundeskabinett beschloss am Dienstag (28.06.) in Berlin den Entwurf eines Bundesteilhabegesetzes, mit dem von 2017 an die Eingliederungshilfe für Behinderte modernisiert wird. Zu den wichtigsten Verbesserungen zählen neue Regeln für die Anrechung von Vermögen und Einkommen. In zwei Schritten werden die Vermögensfreibeträge auf 50.000 Euro erhöht. Auch die Anrechnung eigener Einkünfte auf die Eingliederungshilfe wird verbessert, so dass Berufstätige künftig mehr Geld in der Tasche haben werden.Text und Foto: epd