Bundesarbeitsgerichts-Präsidentin Inken Gallner hat sich für eine Klärung der gesetzlichen Ruhezeiten durch den Europäischen Gerichtshof ausgesprochen. „Wir wissen, dass auch eine kurze Unterbrechung der Ruhezeit schädlich sein kann. Ob das juristisch bedeutet, dass die Ruhezeit dann neu beginnt, ist aber nicht klar“, sagte Gallner der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“. Sie würde sich wünschen, „dass der Europäische Gerichtshof in Luxemburg diese Frage von einem nationalen Gericht vorgelegt bekommt.“
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