Die Bundesregierung will die Krankenhauslandschaft in Deutschland umfassend reformieren. Das geht aus einem ersten Arbeitsentwurf zur Krankenhausreform mit dem Titel “Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz” hervor, der dem “Deutschen Ärzteblatt” (Freitag) vorliegt.
Die stationäre Versorgung soll danach künftig durch bundeseinheitliche Leistungsgruppen verbessert werden. Außerdem sollen die Krankenhäuser künftig nicht allein nach durchgeführten Behandlungen finanziert werden, sondern auch durch Vorhaltepauschalen.
Darüber hinaus sind Versorgungseinrichtungen geplant, die die bisherige strikte Trennung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung aufweichen. Dazu gehören unter anderen ambulante Operationen, Übergangs-, Kurzzeit- sowie Tages- und Nachtpflege. Außerdem soll in diesen Einrichtungen künftig medizinisch-pflegerische Versorgung für Patienten möglich sein, für die eine rein ambulante ärztliche Behandlung aufgrund ihrer Verfassung oder Lebenssituation nicht möglich ist. In Kinderheilkunde und Geburtshilfe soll es zudem weitere finanzielle Unterstützungen geben.
Eine der größten geplanten Änderungen sind die Leistungsgruppen. Jedem Krankenhaus sollen genauer definierte Tätigkeitsbereiche mit Vorgaben für Personal und Geräteausstattung zugeordnet werden. Grund ist, dass Krankenhäuser derzeit Fälle wie Herzinfarkte, Schlaganfälle oder onkologische Erkrankungen zu häufig ohne passende personelle und technische Ausstattung behandeln. Allerdings sollen Ausnahmen möglich sein, darauf hatten die Bundesländer im Beratungsprozess mit dem Bund bestanden.
Bei der Finanzierung der Kliniken ist ab 2025 eine Vorhaltefinanzierung von 60 Prozent der Gesamtbetriebskosten vorgesehen. Kliniken sollen damit nicht nur nach konkreten Behandlungen bezahlt werden, sondern auch Geld dafür erhalten, dass sie Ausstattung und Personal bereithalten. 40 Prozent werden nach wie vor durch diagnosebezogene Fallpauschalen (DRG) bezahlt. Pflegepersonalkosten sollen künftig zu den Vorhaltepauschalen gehören.
Ab 2027 sind zudem Förderungen für die Bereiche Kinderheilkunde, Geburtshilfe, Schlaganfall (Stroke Unit), Spezielle Traumatologie und Intensivmedizin geplant. Für die Kinderheilkunde sind jährlich zusätzlich 288 Millionen geplant, für die Geburtshilfe 120 Millionen Euro. Bei den anderen Bereichen steht noch keine genaue Summe fest. Zur Überbrückung soll 2025 und 2026 die Förderung der Geburtshilfe weiterlaufen, die Ende 2022 verabschiedet wurde und bis 2024 gilt. Auch für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen sollen die Krankenhäuser in den Jahren 2025 und 2026 einen Zuschlag erhalten.