Die Landesregierung hat am Dienstag den Weg für eine Regelung der privaten Nutzung mobiler Endgeräte an Schulen freigemacht. Mit der Änderung des Schulgesetzes stärke das Land die pädagogischen Handlungsmöglichkeiten der Schulen und schaffe zugleich die rechtliche Grundlage für altersgerechte, verbindliche Nutzungsbeschränkungen mobiler Endgeräte wie Handys und Smartwatches, teilte das Staatsministerium mit.
Konkret sieht der im Schulgesetz neu einzufügende Paragraph 23 Absatz 2b vor, dass jede Schule künftig in ihrer Schulordnung verbindlich regeln soll, wie, wann und ob mobile Endgeräte auf dem Schulgelände genutzt werden dürfen. Die Entscheidung liegt dabei bei den Schulen selbst – im Rahmen landesrechtlicher Vorgaben. Damit erhalten Schulen Rechtssicherheit und zugleich die Möglichkeit, auf die jeweilige Altersstruktur, das pädagogische Konzept und konkrete Herausforderungen flexibel zu reagieren.