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Aus „Präses“ könnte in Westfalen „Bischöfin“ werden

BIELEFELD – Die Präses der Evangelischen Kirche von Westfalen, Annette Kurschus, könnte künftig den Titel „Bischöfin“ tragen. In der westfälischen Landessynode wurde in Bielefeld der Antrag gestellt, in einem Jahr über eine entsprechende Änderung der Kirchenordnung der viertgrößten deutschen Landeskirche zu entscheiden. Es gehe darum, „das leitende geistliche Amt in unserer Kirche so zu bezeichnen, dass man es verstehen und das Wesentliche begreifen kann“, sagte der Dortmunder Superintendent Ulf Schlüter zur Begründung.
Die Bedeutung des Wortes „Präses“ (Lateinisch für „Vorsitzende/r“) sei heute vielen Menschen nicht mehr bekannt. Zudem entspreche das Präsesamt inhaltlich bereits dem eines Bischofs: Der oder die Präses leite nicht nur die Landessynode, die Kirchenleitung und das Landeskirchenamt, sondern übe laut Kirchenordnung auch das Hirtenamt an den Gemeinden aus und vertrete die westfälische Kirche in der Öffentlichkeit. Vornehmste Aufgabe seien Verkündigung und Seelsorge.
„Dem Präsesamt sind nach der Ordnung unserer Kirche alle wesentlichen episkopalen Funktionen zugeordnet“, betonte Schlüter, der den Antrag im Namen der Superintendentinnen und Superintendenten der 28 westfälischen Kirchenkreise stellte. Um von „normalen Menschen“ verstanden zu werden, sollte klar und verständlich gesagt werden, „wer das eigentlich ist, eine Präses, ein Präses: eine Bischöfin, ein Bischof“.
Die westfälische Landeskirche hatte bereits in ihren Anfängen im Jahr 1948 über die Bezeichnung des leitenden Geistlichen diskutiert. epd