München/Brüssel – Der Trägerverein der Globalisierungsgegner Attac muss nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) mit dem endgültigen Entzug der Gemeinnützigkeit rechnen. Zwar gelte die unter Volksbildung zu fassende politische Bildungsarbeit als gemeinnützig, nicht aber der Einsatz für allgemeinpolitische Forderungen zur Tagespolitik und dazu durchgeführte Kampagnen, betonten die Münchner Richter bei der Jahrespressekonferenz. (AZ: V R 60/17) Die Grünen und mehrere Sozialverbände reagierten mit Unverständnis.
Das Finanzamt hatte 2014 dem Attac-Trägerverein für die Jahre 2010 bis 2012, um die der Streit geht, die Gemeinnützigkeit entzogen und begründete das mit der allgemeinen politischen Tätigkeit, die nicht als gemeinnützig gelte. Seitdem stellt der Verein keine Spendenbescheinigungen mehr aus. Spenden sind damit nicht mehr steuerlich absetzbar.
Das Hessische Finanzgericht in Kassel gab den Globalisierungsgegnern noch recht. Die Arbeit von Attac sei als „Volksbildung“ einzustufen, die als gemeinnützig anzusehen sei. Doch dem widersprach nun der BFH. Die Abgabenordnung weise 25 gemeinnützige Zwecke auf, wie Verbraucherschutz, Tierschutz, Umwelt, Sport und auch die politische Bildung, zu der auch die Volksbildung gehört.
Die Volksbildung, so das Gericht, müsse aber eigenständig und in „geistiger Offenheit“ betrieben werden. Das sei bei Attac nicht der Fall. Der Trägerverein habe ganz konkrete Lösungsvorschläge zu bestimmten allgemeinpolitischen Themen durchsetzen wollen, etwa zum Sparpaket der Bundesregierung, der Bekämpfung der Steuerflucht oder zum bedingungslosen Grundeinkommen.
Zwar dürften auch gemeinnützige Vereine politische Forderungen erheben, wie etwa eine Umweltschutzorganisation zu Atomkraft. Aber Attac habe allgemeinpolitische Forderungen zu verschiedensten Themen gestellt. Das Finanzgericht muss nun die Gemeinnützigkeit von Attac aus formalen Gründen erneut prüfen.