Bremen – Bremen hat eine Änderung des Polizeigesetzes beschlossen, die es ermöglicht, künftig Wohnraum für Flüchtlinge sicherzustellen. Die Bürgerschaft stimmte jetzt mehrheitlich für die zunächst bis März 2017 befristete Regelung. Sozialsenatorin Anja Stahmann (Grüne) betonte, das Gesetz führe weder zu Beschlagnahmung noch zu Enteignung. Möglich werde lediglich die zeitlich begrenzte Sicherstellung von Wohnraum. Mit dem Gesetz kann Bremen vorübergehend auch gegen den Willen der Eigentümer leer stehende Immobilien nutzen. Dafür soll es dann Entschädigungszahlungen geben. Das Sozialressort denkt dabei an Gebäude mit mehr als 300 Quadratmetern Nutzfläche. Zwangsmaßnahmen sollen nur möglich sein, wenn alle Unterkünfte für Asylsuchende und Flüchtlinge ausgelastet sind. Bremen ist nach Hamburg das zweite Bundesland, das gesetzlich die Sicherstellung von Immobilien ermöglicht. epd
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