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ARD und ZDF kritisieren Länder-Beschlüsse zum Rundfunk

Anstalten beklagen, dass sie Sender zusammenlegen sollen und eine Entscheidung über die Anpassung des Rundfunkbeitrags auf Dezember verschoben wurde. Die ARD gibt sich dabei reformwilliger als das ZDF.

Nach dem Beschluss der Ministerpräsidenten zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks haben ARD und ZDF Kritik am Aufschub einer Entscheidung zum Rundfunkbeitrag geäußert. “Es wäre hilfreich gewesen, wenn die Länder auch in der ungeklärten Frage der Anpassung des Rundfunkbeitrags zum ersten Januar 2025 eine Entscheidung getroffen hätten”, sagte der ARD-Vorsitzende und SWR-Intendant Kai Gniffke. “Jetzt besteht leider die Unsicherheit weiter. Wir werden prüfen, was das für die ARD bedeutet, inhaltlich und juristisch.”

Die ARD habe das gleiche Ziel wie die Länder, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk effizient, modern und vor allem zukunftsfest aufzustellen, so Gniffke. “Teile des Reformstaatsvertrags gehen in die richtige Richtung, doch manche Regelung stellt uns vor Herausforderungen. Aber wir packen das an.”

Skeptischer äußerte sich ZDF-Intendant Norbert Himmler auf Anfrage. “Eines ist jetzt schon klar: Uns stehen weniger Ausspielwege zur Verfügung für die Zukunft. Und die Möglichkeiten, junge Menschen insbesondere mit Online-Informationen zu versorgen, werden eingeschränkt”, sagte Himmler mit Blick auf die vorgesehene Zusammenlegung von Spartenkanälen und Verschärfungen beim Verbot der Presseähnlichkeit öffentlich-rechtlicher Angebote im Internet.

Besonders problematisch sei für das ZDF, dass die künftige Finanzierung “noch überhaupt nicht geklärt” sei, so Himmler. “Das sind drei schwierige Botschaften in einer Zeit, in der ich fest davon überzeugt bin, dass wir einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk brauchen.”

Die Ministerpräsidenten der Länder hatten sich am Freitag bei ihrer Jahreskonferenz in Leipzig auf einen Reformstaatsvertrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio geeinigt. Über die Höhe des Rundfunkbeitrags und ein neues Verfahren zu seiner künftigen Ermittlung wollen die Regierungschefs der Länder erst auf der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz im Dezember entscheiden.

Ursprünglich sollte der Rundfunkbeitrag nach der Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten zum 1. Januar 2025 um 58 Cent auf 18,94 Euro im Monat steigen. Die Empfehlungen sind für die Politik bindend. Die Rundfunkanstalten haben die Möglichkeit, im Fall der Nichterhöhung beim Bundesverfassungsgericht zu klagen.