Der Deutsche Anwaltverein (DAV) sieht keine weitreichenden verfassungsrechtlichen Folgen durch die nun geplante Grundgesetzänderung, in der die Klimaneutralität in der Verfassung festgeschrieben werden soll. „Die Grundgesetzänderung schafft kein neues Staatsziel 'Klimaneutralität', sondern enthält lediglich einen neuen Kreditrahmen“, sagte Ulrich Karpenstein, DAV-Vizepräsident, den Tageszeitungen der Funke Mediengruppe. Die nun geplante Gesetzesänderung unterstreiche viele Aussagen aus dem Klimaschutzbeschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021, sie begründe aber keine einklagbaren Rechte.
