Im Gefängnis in Gablingen bei Augsburg sollen Häftlinge misshandelt worden sein. Ein Bericht der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter erhärtet diese Vorwürfe nun.
Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter stützt die Foltervorwürfe gegen die Justizvollzugsanstalt Gablingen bei Augsburg. Die Stelle hat einen Bericht ihres Besuchs in dem Gefängnis im August 2024 veröffentlicht. Darin kritisiert sie etwa die Unterbringung von Häftlingen in besonders gesicherten Hafträumen im Keller der Anstalt, die weder über Tageslicht noch über Frischluft verfügten. Man habe Unterbringungen von bis zu elf Tagen erfasst – ohne, dass es während dieser Zeit seitens der Häftlinge zu Zwischenfällen gekommen wäre. “Es bestehen erhebliche Zweifel, ob eine solche Unterbringung verhältnismäßig sein kann.”
Die Stelle spricht zudem von mindestens acht Fällen, in denen sich Insassen in besonders gesicherten Hafträumen ohne Kleidung aufhalten mussten, ohne dass dies vom Gefängnis begründet worden wäre. Die Häftlinge seien dabei ausnahmslos kameraüberwacht worden. “Diese Verfahrensweise stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in grundrechtlich geschützte Rechtspositionen und eine Verletzung der Menschenwürde dar.”
Besonders gesicherte Hafträume ohne gefährdende Gegenstände sind Zellen, in denen Häftlinge zum Eigen- und Fremdschutz unter verschärften Bedingungen untergebracht werden. So gibt es darin unter Umständen weder Kleidung noch Matratzen noch Toilettenpapier.
Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) erklärte in einer Stellungnahme zum Bericht der Nationalen Stelle in Bezug auf die besonders gesicherten Hafträume, diese verfügten über eine getrennte Zu- und Abluftversorgung. Bezüglich der Dauer des Einsperrens in diesen Zellen führte der Minister aus, es gebe dafür keine gesetzliche Maximaldauer. Aber die Maßnahme müsse enden, wenn die Anordnungsvoraussetzungen nicht mehr vorlägen. Ob das in Gablingen anders gehandhabt worden sei, untersuche die Staatsanwaltschaft Augsburg.
Dasselbe gelte für eine weitere Kritik der Stelle: jene, dass deren Kontrolleure bei ihrem unangekündigten Besuch in Gablingen von JVA-Bediensteten etwa hinsichtlich der Zellenausstattung getäuscht worden sein sollen.
Eisenreich verwies zudem auf die von ihm vor zwei Wochen eingesetzte interdisziplinäre Kommission für grundrechtsrelevante Fragen bei der Unterbringung in besonders gesicherten Hafträumen. Diese soll etwa rechtlich und ethisch bewerten, wie eine bessere Balance zwischen Grundrechten und Schutzmaßnahmen gefunden werden kann.
Im Oktober 2024 war bekanntgeworden, dass die Augsburger Staatsanwaltschaft in Bezug auf die Justizvollzugsanstalt Gablingen wegen des Verdachts auf Gefangenen-Misshandlung ermittelt. Es besteht laut Behörde der Anfangsverdacht, dass einzelne Gefangene unbekleidet in besonders gesicherten Hafträumen untergebracht wurden, ohne dass die besonderen Voraussetzungen dafür vorlagen. Dies stützt nun also der Bericht der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter. Darüber hinaus gibt es Vorwürfe von tätlichen Übergriffen einzelner Beschäftigter auf einzelne Gefangene. Es gilt die Unschuldsvermutung.