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Anhörung zu Reform der Abtreibungsregelung

Am heutigen Montag findet eine Anhörung über einen Gesetzentwurf zur Reform der Abtreibungsregelung statt. Zu einer Abstimmung darüber dürfte es nicht mehr kommen – wenn es keine Sonderregelungen gibt.

 Der Rechtsausschuss im Bundestag hat am heutigen Montag Sachverständige zu einer Anhörung zur Reform der Abtreibungsregelung eingeladen. Kern des interfraktionellen Gesetzentwurfes ist es, Schwangerschaftsabbrüche aus dem Strafgesetz herauszunehmen. Abbrüche bis zur zwölften Woche sollen stattdessen “rechtmäßig und straffrei” sein und im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt werden.

Verschiedene Bündnisse haben aus diesem Anlass zu Protesten aufgerufen und rufen Abgeordnete dazu auf, doch noch über den Entwurf abzustimmen. Das gilt aber als sehr unwahrscheinlich, da am Dienstag bereits der letzte Sitzungstag des Bundestags in dieser Legislaturperiode ist. SPD und Grüne sowie ein Teil der FDP sind für eine Reform, Union und AfD dagegen.

Derzeit sind in Deutschland Schwangerschaftsabbrüche laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs rechtswidrig. Abtreibungen in den ersten zwölf Wochen bleiben aber straffrei, wenn die Frau sich zuvor beraten lässt. Ebenso straffrei bleibt der Eingriff aus medizinischen Gründen sowie nach einer Vergewaltigung. Um den in den 1990er Jahren erzielten Kompromiss wurde seinerzeit lange gerungen.