Der Thüringer Landtag hat dem umstrittenen Thüringer AfD-Abgeordneten Jörg Prophet den Einzug ins Landtagspräsidium verwehrt. In geheimer Wahl verfehlte der 63-jährige Nordhäuser am Donnerstag mit 35 Ja-Stimmen und 41 Gegenstimmen die notwendige Stimmenmehrheit im Parlament.
Bereits vor der Wahl hatten die Fraktionen von CDU und BSW deutlich gemacht, einen Kandidatenvorschlag für das Amt des Vizepräsidenten der in Thüringen als „gesichert rechtsextrem“ eingestuften AfD grundsätzlich mitzutragen. Die AfD müsse jedoch Vorschläge machen, die vom Rest des Hauses nicht als Provokation empfunden werden. Dieser Anforderung genügte laut CDU-Fraktionschef Andreas Bühl der Kandidat Prophet nicht.
Bereits während des Oberbürgermeisterwahlkampfs in Nordhausen 2023 hatte die Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora darauf hingewiesen, dass Prophet im Thüringer Verfassungsschutzbericht von 2021 erwähnt wurde. Die Behörde bescheinigt dem AfD-Kandidaten ein „geschlossenes, revisionistisches Geschichtsbild“.
Zuvor hatten am Donnerstag bei der Wahl zum Staatsanwaltschaftswahlausschuss nur die Kandidaten der AfD die notwendige Zweidrittelmehrheit erreicht. Die Kandidaten aller anderen Fraktionen für das Gremium, das im Freistaat bei der Wahl der leitenden Staatsanwälte eingebunden ist, verfehlten diese Hürde.
Die AfD verfügt in der aktuellen Legislaturperiode über eine Sperrminorität bei der Besetzung von Richterstellen im Freistaat. Umgekehrt benötigt die AfD 13 Stimmen anderer Parteien, um einen AfD-Kandidaten ins Amt des Landtagsvizepräsidenten wählen zu lassen.