Ärztepräsident Klaus Reinhardt plädiert für die Widerspruchsregelung bei Organspenden. Diese werde seit Langem diskutiert und sei „überfällig“, sagte der Präsident der Bundesärztekammer dem Redaktion Netzwerk Deutschland. „Wer seine Organe nach dem Tod nicht spenden will, dem ist es zuzumuten, einen Widerspruch im Online-Register zu hinterlegen. Es geht schließlich um Leben und Tod für diejenigen, die ein Organ benötigen.“
Ein Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchsregelung bei der Organspende könnte noch vor der Neuwahl im Bundestag beraten und abgestimmt werden. Die Befürworter hatten ihren Antrag im Sommer ins Parlament eingebracht. Sie wollen erreichen, dass künftig bei einem hirntoten Menschen Organe entnommen werden dürfen, wenn die betreffende Person dem zu Lebzeiten nicht widersprochen hat. Bisher braucht es ausdrücklich die Erlaubnis der Spender oder von Angehörigen nach dem Tod, damit Organe für Transplantationen genutzt werden können.