Die Ersatzkassen in Nordrhein-Westfalen haben bei der Verfolgung von Abrechnungsbetrug im vergangenen Jahr rund 550.000 Euro zurückerhalten. Die Gelder mussten von Pflegediensten sowie von Heil- und Hilfsmittelerbringern wegen falscher Abrechnungen und anderer Manipulationen zurückerstattet werden, wie der Verband der Ersatzkassen (vdek) in NRW am Montag Düsseldorf mitteilte. Im Mittelpunkt der Überprüfungen hätten ambulante Pflegedienste gestanden. „Die erneut hohe Rückforderungssumme zeigt, wie stark Abrechnungsbetrug zulasten der Versicherten geht“, erklärte Dirk Ruiss, Leiter der vdek-Landesvertretung.
Den Angaben nach wurden in NRW 40 Fälle untersucht und abgeschlossen. Der Verdacht der Manipulation bestätigte sich in 33 Fällen, wie die Ersatzkassen erklärten. Bei sechs der bestätigten Fälle wurde demnach die Staatsanwaltschaft eingeschaltet, da sich zudem der Verdacht auf eine strafbare Handlung ergab.
Von ambulanten Pflegediensten, auf die 83 Prozent der Überprüfungen entfielen, forderten die Ersatzkassen nach eigenen Angaben über 440.000 Euro zurück. Schwerpunkte der festgestellten Fehlabrechnungen hätten den Einsatz von nicht ausreichend qualifizierten Kräften und den Bereich der zeitgleichen Leistungserbringung betroffen. So hatten Beschäftigte von Pflegediensten die Leistungen bei unterschiedlichen Versicherten und unterschiedlichen Krankenkassen zur gleichen Uhrzeit angegeben.
Im Bereich der Heilmittel entfielen dem vdek zufolge rund 80 Prozent der Rückforderungssumme auf nur wenige Leistungserbringer. Der Betrug sei aufgedeckt worden, weil die gesetzlichen Krankenkassen gemeinsam die den Abrechnungen zugrunde liegenden Leistungsnachweise abglichen.
Der Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) ist die Interessenvertretung aller sechs Ersatzkassen, die zusammen rund 6,4 Millionen Menschen in NRW versichern. Dies sind die Techniker Krankenkasse (TK), die Barmer, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse, hkk Handelskrankenkasse und die HEK Hanseatische Krankenkasse. Ersatzkassen sind eine von sechs Kassenarten in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie waren ursprünglich für verschiedene Berufsgruppen zuständig. Mit der Einführung der freien Kassenwahl 1996 hat die Unterscheidung zwischen den Kassenarten für Versicherten an Bedeutung verloren.