Vor einem Jahr wurden in Bayern die Bezahlkarten für Geflüchtete eingeführt – inzwischen sind rund 70.000 Karten im Umlauf. „Die Erfahrungen zeigen, dass mit der Bezahlkarte der tägliche persönliche Bedarf gedeckt werden kann – genau hierfür sind die Leistungen gedacht“, teilte Innenstaatssekretär Sandro Kirchner (CSU) am Mittwoch mit. Auch der Verwaltungsaufwand für die Kommunen sei weniger geworden.
Die Bezahlkarten waren im November 2023 von der bayerischen Staatsregierung beschlossen und am 21. März 2024 in vier Pilotkommunen – in den Landkreisen Fürstenfeldbruck, Günzburg und Traunstein sowie in der kreisfreien Stadt Straubing – eingeführt worden. Im Juni kam die Bezahlkarte dann flächendeckend zum Einsatz. Für die Auszahlung der Asylbewerberleistungen sind die jeweiligen Kommunen zuständig.
Der Günzburger Landrat Hans Reichhart (CSU) bezeichnete die Bezahlkarte nach einem Jahr Einsatz als „Erfolgsmodell“. Der Verwaltungsaufwand sei durch die digitalen Vorgänge deutlich reduziert und das Personal spürbar entlastet worden, sagte Reichhart. Außerdem seien Kosten für die Kommunen weggefallen, etwa die Beschaffung und sichere Verwahrung des Bargelds. Die Kosten für die Bezahlkarte übernehme der Freistaat Bayern.
Sandro Kirchner nannte auch Sicherheitsaspekte, die für die Bezahlkarten sprächen. Wenn Asylbewerber untertauchen, könnten dank der Bezahlkarte mit geringem Aufwand bereits im Voraus gewährte Leistungen zurückgeholt oder einbehalten werden. Allein im Februar seien so ein mittlerer, fünfstelliger Betrag eingespart worden. Außerdem würden mit den Bezahlkarten Überweisungen ins Ausland verhindert, etwa an kriminelle Schlepperbanden.
Auf die Karte werden die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz aufgebucht. Überweisungen ins Ausland sind nicht möglich. Auch Überweisungen im Inland sind nur eingeschränkt und nach vorheriger Prüfung möglich – etwa an Anwälte oder für den Kauf von Nahverkehrstickets. Abgehoben werden kann nur Bargeld in Höhe von 50 Euro. Auf den Betrag hatten sich die Regierungschefinnen und -chefs der Länder geeinigt. (0934/19.03.2025)