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30 Jahre Pflegeversicherung

Am 1. Januar 1995 wurde die Pflegeversicherung als fünfte Säule der sozialen Sicherung eingeführt, neben Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung. Federführend waren damals Bundeskanzler Helmut Kohl und Sozialminister Norbert Blüm (beide CDU).

Die Pflegeversicherung deckt aber nur einen Grundbetrag für Pflegeleistungen ab. Alle Kosten, die über diesen Sockel hinausgehen, müssen Pflegebedürftige oder deren Angehörige tragen. Da diese Kosten, insbesondere in Pflegeheimen, sehr hoch sein können, sprechen Sozialverbände heute trotz Pflegeversicherung von Pflegebedürftigkeit als Armutsrisiko.

Rechtliche Grundlage der Pflegeversicherung ist das elfte Sozialgesetzbuch (SBG XI). Wie die anderen Sozialversicherungen wird auch die Pflegeversicherung paritätisch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert. Um die Belastungen für die Arbeitgeber auszugleichen, wurde der Buß- und Bettag als bundesweiter Feiertag abgeschafft.

Nach Angaben des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen nahmen ein Jahr nach Einführung der Pflegeversicherung etwa 1,1 Millionen Menschen Pflegeleistungen in Anspruch. Zum Jahresende gab das Statistische Bundesamt die Zahl der Pflegebedürftigen mit 5,7 Millionen an.

Bei Einführung betrug der Beitragssatz zur Pflegeversicherung 1,0 Prozent, seitdem stieg er in mehrmals. Heute beträgt der allgemeine Beitragssatz 3,4 Prozent. Kinderlose zahlen mehr, Eltern pro Kind abgestuft weniger. Zum neuen Jahr steigt der allgemeine Beitragssatz auf 3,6 Prozent.