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Zugewanderte können sich schneller einbürgern lassen

Lange wurde darüber gestritten, innerhalb der Ampelfraktion feilte man lange an Details. Am Freitag beschloss der Bundestag schließlich die Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes.

Menschen, die schon länger in Deutschland leben, können künftig schneller einen deutschen Pass erhalten. Das beschloss der Bundestag am Freitag in Berlin. Eine Einbürgerung soll demnach nach fünf statt bisher acht Jahren Aufenthalt in Deutschland möglich werden, bei besonderen Integrationsleistungen schon nach drei Jahren. Zudem sollen doppelte Staatsbürgerschaften generell ermöglicht werden.

Wer sich einbürgern lassen will, muss den Lebensunterhalt für sich und die Familienangehörigen grundsätzlich ohne den Bezug von Sozialleistungen bestreiten. Ausnahmen für Menschen, die unverschuldet auf Sozialleistungen angewiesen sind, sollen wegfallen. Betroffene haben dann die Möglichkeit über eine Härtefallregelung eingebürgert zu werden. Eingebürgert werden kann auch nicht, wer sich nicht zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und zu den Werten einer freiheitlichen Gesellschaft bekennt.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) betonte im Anschluss an die Entscheidung, die Reform sei ein Bekenntnis zu einem modernen Deutschland. “Wir schaffen ein modernes Einwanderungsrecht, das unserer vielfältigen Gesellschaft gerecht wird. Dafür wird es allerhöchste Zeit”, so Faeser. Über das Staatsangehörigkeitsrecht seien in der Vergangenheit viele Debatten geführt worden, die von Ausgrenzung und Stimmungsmache geprägt gewesen seien. Sie hätten auf dem Rücken von Menschen stattgefunden, die seit vielen Jahren in Deutschland lebten und arbeiteten. Die Reform zeige, dass sie zu Deutschland gehörten.

Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Reem Alabali-Radovan (SPD), verteidigte die Reform. Die Lockerung der Vorgaben sei notwendig im internationalen Wettbewerb um Fachkräfte. Zudem gehe es darum, einem großen Teil der in Deutschland lebenden Menschen das Wahlrecht zu ermöglichen – etwa durch eine doppelte Staatsbürgerschaft.

Kritik an der Reform kam von der Union und der AfD sowie von Abgeordneten der früheren Linksfraktion. Der innenpolitische Sprecher der Union, Alexander Throm (CDU) bezeichnete das Gesetz als “Staatsangehörigkeitsentwertungsgesetz”. Die Reform gehe nach Throms Ansicht in die völlig falsche Richtung. Deutschland reduziere seine Anforderungen, während andere Staaten, etwa Frankreich, ihre Einbürgerungsregeln verschärfen würden. Die Union bemängelte zudem, dass ein verweigerter Handschlag gegenüber Frauen aus religiösen Gründen nicht dazu führe, die Einbürgerung zu verweigern. Vertreter der Ampelfraktionen hatten das damit begründet, dass etwa Menschen orthodox jüdischen Glaubens oder streng gläubige Musliminnen und Muslime in Sonderfällen vor einer Benachteiligung geschützt werden sollen.

Die fraktionslose Abgeordnete Gökay Akbulut, die der aufgelösten Linksfraktion angehört hatte, kritisierte, dass Menschen als Voraussetzung für die Einbürgerung grundsätzlich für ihren Lebensunterhalt aufkommen müssten und Ausnahmen wegfallen.

Die Türkische Gemeinde warnte davor, dass das neue Staatsangehörigkeitsgesetz ein zahnloser Tiger bleibe. “Der neue Gesetzestext enthält politische Prosa, was die Praxis der Einbürgerungen nicht wesentlich verändert, aber das Ziel hat, ganz bestimmte Menschen in unserem Land unter einen Generalverdacht zu stellen”, erklärte sie. Muslimische Menschen seien zukünftig stärker mit kulturellen Vorbehalten konfrontiert, weil die Regierung Absätze wie zum Bekenntnis zur historischen Verantwortung Deutschlands für die NS-Unrechtsherrschaft oder zur Gleichstellung von Mann und Frau explizit im Gesetz aufführe. Diese Kriterien seien auch jetzt schon Teil der freiheitlich demokratischen Grundordnung und damit legitime Gründe, eine Einbürgerung nicht zu gewähren.