Die Zahl der Eingaben an den nordrhein-westfälischen Landtag ist im vergangenen Jahr leicht zurückgegangen. Rund 4.300 Menschen wandten sich 2023 mit ihren Schreiben an den Petitionsausschuss, wie die Verwaltung des Landtags am Donnerstag in Düsseldorf mitteilte. Das ist etwas weniger als der bisherige Jahresdurchschnitt von rund 5.000 Petitionen.
Laut dem am Donnerstag im Landtag präsentierten Schlussbericht des Petitionsausschusses betraf der Großteil der Petitionen die Bereiche Bauen, Wohnen, Verkehr (24 Prozent) und das Sozialrecht (15 Prozent). Die Eingaben zum Ausländerrecht sind im zweiten Halbjahr 2023 auf 13 Prozent gestiegen. Bei rund 400 Fällen nutzte der Ausschuss seine Rechte aus Artikel 41a der Landesverfassung: Er hörte die Bürger persönlich an, sah Akten ein und erörterte den Sachverhalt bei den Behörden vor Ort.
„Das Petitionsrecht ist einer der Eckpfeiler unserer Demokratie“, sagte der stellvertretende Ausschussvorsitzende Thomas Schnelle (CDU). „Jeder Mensch in Nordrhein-Westfalen – ob jung oder alt – kann sich mit seinen Anliegen direkt an sein Landesparlament wenden.“ Der Schwerpunkt der Arbeit des Ausschusses seien „konkrete Beschwerden über Entscheidungen von Behörden und damit die persönlichen Schicksale der Menschen“.
An den Petitionsausschuss kann sich jeder Bürger wenden, der sich von einer Behörde ungerecht behandelt fühlt. Petitionen müssen schriftlich und unter der Nennung von Namen und Adresse erfolgen.