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Weniger Verfahren vor hessischen Arbeitsgerichten

Die Zahl der Verfahren vor den hessischen Arbeitsgerichten hat sich innerhalb von zehn Jahren fast halbiert. Gut 26.000 Urteilsverfahren (inklusive Sozialkassenverfahren) seien im vergangenen Jahr vor einem der sieben Arbeitsgerichte in Hessen abgeschlossen worden, teilte das Hessische Statistische Landesamt am Freitag in Wiesbaden mit. Das seien 47,4 Prozent weniger Verfahren gewesen als zehn Jahre zuvor (2013: 49.861 Verfahren). Im Jahr 2003 waren es noch 78.360 Verfahren.

Unter den Verfahren, bei denen es nur um eine Sache ging, waren Kündigungen den Angaben zufolge mit 46,9 Prozent am häufigsten vertreten. Bei 15 Prozent der erledigten Urteilsverfahren ging es um Sozialkassenverfahren.

Die Mehrheit der Verfahren (57,4 Prozent) endete mit einem Vergleich. An zweiter Stelle folgten mit 14,7 Prozent die Verfahren, die durch eine Rücknahme der Klage beendet wurden.