Das Thüringer Oberlandesgericht hat kurz vor Weihnachten die Anklage gegen drei weitere mutmaßliche Mitglieder der rechtsextremen Kampfsportgruppe „Knockout 51“ aus Eisenach zugelassen. Den Beschuldigten Kevin N., Marvin W. und Patrick W. werde vorgeworfen, ab März 2019 die Vereinigung gegründet, an Schießtrainings teilgenommen und einen Raum für ein Waffenlager zur Verfügung gestellt zu haben, teilte eine Gerichtssprecherin am Freitag in Jena mit.
Die Anklage wurde von der Bundesanwaltschaft erhobenen. Offen sei derzeit noch, wo den Beschuldigten der Prozess gemacht werde. So bestimmte das Oberlandesgericht Jena (OLG) das Landgericht Gera als Ort für die Durchführung des Verfahrens. Anders als die Generalbundesanwaltschaft sieht das OLG in „Knockout 51“ zwar eine kriminelle, nicht aber eine terroristische Vereinigung. Damit sei eine Zuständigkeit des Oberlandesgerichts nicht begründet, hieß es (Az.: 3 St 2 BJs 153/23).
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof hat dagegen Beschwerde zum Bundesgerichtshof eingelegt. Er sieht in der Kampfsportgruppe weiterhin eine terroristische Vereinigung, für die das Thüringer Oberlandesgericht zuständig ist.
Solange dazu noch keine Entscheidung gefallen ist, ist nach Angaben des OLG der Beginn der Hauptverhandlung noch nicht absehbar. Zwei der drei Angeklagten, Kevin N. und Marvin P., befinden sich seit Dezember 2023 in Untersuchungshaft.
Der rechtsextremen Gruppe wird durch die Bundesanwaltschaft unter anderem vorgeworfen, im September 2021 einen tödlichen Angriff auf Linksextremisten in Erfurt geplant zu haben.