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Verspätete Kündigungsschutzklage bei Schwangerschaft möglich

Schwangere sind vor Kündigungen durch ihren Arbeitgeber geschützt. Vor dem Bundesarbeitsgericht ging es nun um einen Fall, bei dem eine Frau erst nach Ablauf der Klagefrist einen Termin beim Frauenarzt bekommen hatte.

 Wenn einer schwangere Arbeitnehmerin gekündigt wird und sie ohne eigenes Verschulden erst nach Ablauf der Klagefrist von ihrer Schwangerschaft erfährt, darf sie auch verspätet eine nachträgliche Kündigungsschutzklage erheben. Das hat das Bundesarbeitsgericht am Donnerstag in Erfurt entschieden (Az. 2 AZR 156/24).

Im konkreten Fall war einer Frau am 14. Mai 2022 von ihrem Arbeitgeber gekündigt worden. Zwei Wochen später hatte sie selbst einen Schwangerschaftstest mit positivem Ergebnis gemacht. Daraufhin bemühte sie sich sofort um einen Termin beim Frauenarzt, den sie aber erst für den 17. Juni erhielt. Am 13. Juni reichte die Klägerin eine Kündigungsschutzklage ein und beantragte deren nachträgliche Zulassung, da die Frist dafür eigentlich am 7. Juni abgelaufen war.

Laut ärztlichem Zeugnis hatte die Schwangerschaft am 28. April begonnen. Erst mit dieser Information konnte die Frau laut Gericht wissen, dass sie zum Zeitpunkt der Kündigung bereits schwanger war. Der zuvor selbst durchgeführte Schwangerschaftstest sei dafür nicht ausreichend gewesen.

Daher wies das Bundesarbeitsgericht die Revision des beklagten Arbeitgebers ab. Die Kündigung sei wegen Verstoßes gegen das Kündigungsverbot aus dem Mutterschutzgesetz unwirksam. Beide Vorinstanzen hatten der Kündigungsschutzklage stattgegeben.