Eine Beteiligung der Sportvereine an den Polizeikosten bei „Hochrisikospielen“ ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe in einem am Dienstag verkündeten Urteil entschieden (1 BvR 548/22). Die Verfassungsbeschwerde der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH blieb daher erfolglos. Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) hält die Finanzierungsfrage allerdings nicht für entscheidend.
Seit November 2014 müssen Veranstalter in Bremen bei gewinnorientierten, erfahrungsgemäß gewaltgeneigten Großveranstaltungen mit mehr als 5.000 Personen eine Gebühr für den Mehraufwand der Polizei bezahlen. Sie richtet sich nach dem Mehraufwand für die Bereitstellung zusätzlicher Polizeikräfte. Beim Spiel der Fußball-Bundesliga zwischen dem SV Werder Bremen und dem Hamburger SV im Bremer Weserstadion am 19. April 2015 hatte die Polizei „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen Fans der Vereine erwartet. Die Bremer Polizei wurde deshalb von Einsatzkräften aus Schleswig-Holstein, Hamburg, Hessen und der Bundespolizei unterstützt. Dafür berechnete die Polizei Bremen dem Veranstalter Gebühren in Höhe eines mittleren sechsstelligen Eurobetrags.
Diese Regelung greift zwar laut Bundesverfassungsgericht in die durch Artikel 12, Absatz 1 im Grundgesetz geschützte Berufsfreiheit der Veranstalter ein. Der Eingriff sei aber verfassungsrechtlich gerechtfertigt und genüge den Anforderungen der Verhältnismäßigkeit. Durch die Regelung würden die Mehrkosten der Polizei auf die Veranstalter abgewälzt, also dorthin, wo die Gewinne anfallen. Dadurch müssten die Kosten nicht von der Gesamtheit der Steuerzahler geschultert werden. Dies sei ein legitimes Ziel.
Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) äußerte sich zurückhaltend zu dem Urteil. Die Bezahlung von Polizeieinsätzen mindere weder die Ursachen der Gewalt noch den Einsatz von Pyrotechnik im Stadion. Auch gebe es durch das Urteil nicht mehr Polizistinnen und Polizisten. Der Landesregierung gehe es bei diesem Thema nicht darum, „Kasse zu machen“, sagte der Minister.
Für wichtiger hält Strobl es nach eigenen Worten, die Ursachen für Gewalt zu beseitigen. Baden-Württemberg habe seit der Saison 2017/2018 Pionierarbeit geleistet durch sogenannte „Stadion-Allianzen“, in denen Sicherheitsakteure, Polizei, Kommunen, Vereine und Fanorganisationen zusammenarbeiteten. Seitdem seien zwei Millionen Euro weniger an Einsatzkosten angefallen, während sich die Zahl der Straftaten zunächst halbiert habe. Das Modell werde bereits von anderen Bundesländern sowie der Schweiz übernommen, ergänzte der Innenminister. (0077/14.01.2025)