Der Berliner Verfassungsrechtler Christoph Möllers sieht staatliche Verpflichtungsklauseln gegen Antisemitismus in der Kulturförderung skeptisch und warnt vor Symbolpolitik. Wenn der Staat entsprechende Rechtspflichten festlege, müsse er auch den Willen haben, diese durchzusetzen, schreibt der Juraprofessor an der Berliner Humboldt Universität in einem im Auftrag von Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) erstellten Gutachten.
Allerdings sei in der aktuellen kulturpolitischen Debatte wenig von der „Durchsetzungsebene“ zu hören. Wer aber nicht bereit sei, eine Regel durchzusetzen, sollte sich fragen, warum sie überhaupt verrechtlicht werden soll, so Möllers in seinem 34-seitigen Gutachten, das dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. Überschrieben ist der Passus „Durchsetzung oder symbolisches Kulturverwaltungsrecht“. Das Gutachten behandelt die Zulässigkeit präventiver Maßnahmen der Bekämpfung von Antisemitismus und Rassismus in der staatlichen Kulturförderung.