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Umweltminister wollen für Klimaschutz das Grundgesetz ändern

Immer häufigere und stärkere Hochwasser erfordern aus Sicht der Umweltminister eine Grundgesetzänderung. Klimaschutz, Klimaanpassung und Naturschutz sollen dort verankert werden. Und die Politiker fordern noch mehr.

Für einen besseren Schutz von Mensch und Natur wollen die Umweltminister der Länder das Grundgesetz ändern. Zudem forderte die Umweltministerkonferenz am Freitag trotz der anstehenden Bundestagswahl im Februar 2025, eine ambitionierte Novelle des Hochwasserschutzgesetzes zügig zu verabschieden, wie das rheinland-pfälzische Umweltministerium mitteilte.

Zuvor hat eine mehrtägige Konferenz der Minister in Bad Neuenahr-Ahrweiler stattgefunden. Der Ort wurde im Sommer 2021 bei einem dramatischen Hochwasser in Teilen schwer verwüstet. Weit mehr als einhundert Menschen starben damals entlang der Ahr in der Eifel. Die Umweltminister wollen künftig einen besseren Schutz vor solchen Ereignissen ermöglichen.

Im Grundgesetz soll es dafür eine neue Gemeinschaftsaufgabe geben, die es dem Bund erlauben würde, die Kommunen beim Klimaschutz, der Klimaanpassung und dem Naturschutz direkt zu fördern. Die Minister der Länder wollen “schnellstmöglich konkrete Textbausteine für einen entsprechenden Vorschlag zur Änderung des Grundgesetzes” vorlegen, heißt es.

“Durch die Grundgesetz-Änderung bekommen natürliche Anpassungen an die Folgen des Klimawandels mehr Gewicht”, versicherte die rheinland-pfälzische Umweltministerin Katrin Eder (Grüne). “Zum Schutz vor Hochwasser können damit nicht nur technische Maßnahmen wie Hochwasserschutzmauern, sondern auch natürliche Maßnahmen besser gefördert werden.” So sorgten renaturierte Flüsse und Auen für niedrigere Fließgeschwindigkeiten und mehr Platz für Gewässer.

Auch eine Novelle des Hochwasserschutzgesetzes wird angestrebt. Dies habe unter anderem zum Ziel, Hochwasserereignissen vorzubeugen. Der Hochwasserschutz solle dafür als ein “Projekt von überragendem öffentlichen Interesse” eingestuft werden. Diese Einstufung würde laut Umweltministerkonferenz dazu führen, dass etwa Planungs- und Genehmigungsverfahren schneller umgesetzt werden könnten.

“Wir müssen Vorsorge betreiben und den Hochwasserschutz in Deutschland verbessern”, betonte Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne). Daher habe sie im Herbst einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. “Das Gesetz kann und sollte dann in der neuen Legislaturperiode schnell mit breiter Unterstützung in Kabinett und Bundestag beschlossen werden”, forderte sie.