Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten werden in Thüringen nicht mehr in die Kommunen verteilt. Wie das Thüringer Migrationsministerium in Erfurt mitteilte, habe es eine entsprechende Weisung an das für die Verteilung von Geflüchteten zuständige Landesverwaltungsamt herausgegeben.
Dementsprechend verbleiben den Angaben zufolge Asylbewerber aus zunächst zehn Staaten so lange in Aufnahmeeinrichtungen des Freistaats, bis diese nach Abschluss ihres Asylverfahrens beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden. Von der Neuregelung betroffen seien Geflüchtete aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Ghana, Kosovo, Republik Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Senegal und Serbien.
Migrationspolitik: Ziel ist Entlastung der Landkreise und Städte
Migrationsministerin Beate Meißner (CDU) bezeichnete den veränderten Umgang mit dieser Gruppe von Geflüchteten als einen wichtigen Schritt, um die Kernziele der Landesregierung im Migrationsbereich in die Tat umzusetzen. Ziel sei eine Entlastung der Landkreise und Städte. Zudem solle die Maßnahme zu einer Wende in der Migrationspolitik des Freistaats beitragen. Langfristig sei vorgesehen, auch Asylbewerber mit geringer Bleibeperspektive bis zu deren Abschiebung in Aufnahmeeinrichtungen des Landes unterzubringen.
Die Zahl der in Thüringen neu aufgenommenen Geflüchteten ist 2024 um zwölf Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum zurückgegangen. Nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg stellten im vergangenen Jahr 7.070 Menschen Asylanträge im Freistaat. 2023 waren es noch 8.048 Geflüchtete.