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Theologischer Vizepräsident kritisiert Gesetzentwurf der Union

Der Theologische Vizepräsident der westfälischen Kirche, Ulf Schlüter, hat die für Freitag geplante Abstimmung über den Gesetzentwurf der Union für eine Verschärfung der Asylpolitik kritisiert. Wenn dieser Entwurf unterstützt von den Stimmen einer rechtsextremistisch orientierten Partei durchgesetzt werde, trage dieses Vorgehen zur gesellschaftlichen Spaltung und zum Unfrieden bei, erklärte Schlüter in Bielefeld. „Eine Zusammenarbeit mit der AfD ausgerechnet in der Migrationspolitik ist ein verheerendes Signal an alle hier lebenden Menschen mit Migrationshintergrund.“ Für die demokratische Kultur sei dies „ein äußerst gefährlicher Tabubruch“.

„Den im November bereits beratenen und abgelehnten Gesetzentwurf jetzt explizit in Zusammenhang mit den schrecklichen Mordtaten von Magdeburg und Aschaffenburg zu bringen und erneut zur Abstimmung zu stellen, knüpft an Stimmungen und Ressentiments an, nicht an Fakten“, erläuterte Schlüter. Beide Attentate seien offenbar von psychisch erkrankten Menschen verübt worden. „Nach jetzigem Kenntnisstand wäre keine der Taten durch die Gesetzesänderung verhindert worden, vielmehr offenbaren sie schwerwiegende Mängel in der Zusammenarbeit verschiedener Behörden“, betonte der Theologe.

Es stehe außer Frage, dass Zuwanderung gesteuert werden müsse. Der Vorschlag der Union, den Begriff Begrenzung wieder einzuführen, sei aber überflüssig und fahrlässig. Um Wohlstand und Frieden in Deutschland zu erhalten, sei in den kommenden Jahrzehnten Zuwanderung nötig. „Zugleich leisten schon jetzt Millionen von Menschen mit Migrationshintergrund in unserer Gesellschaft kostbare und völlig unverzichtbare Arbeit“, betonte Schlüter. „Ihnen allen wird mit dem erneut eingetragenen Begriff der Begrenzung im Subtext signalisiert, dass sie letztlich nicht als Teil dieser Gesellschaft gewünscht und akzeptiert sind.“

„Dass der Gesetzentwurf den Familiennachzug zu Personen mit subsidiärem Schutz bis auf Weiteres grundsätzlich aussetzen will, ist mit dem Gebot einer humanitär orientierten Migrationspolitik nicht zu vereinbaren“, erklärte der Theologische Vizepräsident der Evangelischen Kirche von Westfalen. „Der besondere Schutz der Familie zählt nicht umsonst zu den im Grundgesetz dem Staat unbedingt aufgetragenen Pflichten.“ Er gelte nicht nur für Deutsche, sondern auch für Familien auf der Flucht vor tödlicher Gefahr.