Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz fordert die saarländische Landesregierung auf, den geplanten Abriss des früheren Saarbrücker Finanzamts zu stoppen und das Gebäude zu erhalten. „Der Abriss eines bestehenden Bürogebäudes zugunsten des Neubaus eines Bürogebäudes ist vor dem Hintergrund von Ressourcenknappheit und Klimawandel schlichter Wahnsinn“, schreibt Stiftungsvorstand Steffen Skudelny in einem am Montag in Bonn veröffentlichten Offenen Brief. Mit einem „klugen Konzept“ für den Gebäudeerhalt könnte das Saarland ein „innovatives und zukunftsorientiertes Vorbild für einen zeitgemäßen Wandel in der Baukultur sein“.
In der vergangenen Woche hatte der Saarländische Rundfunk (SR) berichtet, dass das Kulturministerium dem Abrissantrag des Finanzministeriums zugestimmt hatte. „Die Landesregierung argumentiert mit dem vermeintlichen öffentlichen Interesse für den Abriss des Denkmals und bezieht sich auf die angebliche Unwirtschaftlichkeit einer etwaigen Sanierung“, erklärt Skudelny. Profitorientierte Investoren ließen häufig ein Denkmal so sehr verfallen, dass ein Antrag auf Abriss und Neubau gestellt werden könne. „Es ist die Aufgabe des Staates, derartiges Verhalten zu unterbinden und nicht selbst mit schlechtem Beispiel voranzugehen“, kritisiert er.
Die Stiftung fordert „mit Nachdruck“ das Finanzministerium auf, die Gutachten, die zur Bewertung und Entscheidung geführt hätten, offenzulegen. „Sollten solche Gutachten am Ende gar nicht vorliegen, müssten sie dringend erstellt werden, statt den angeblich ‘notwendigen Abriss’ voranzutreiben“, kritisiert Skudelny.
Ähnlich hatten sich die außerparlamentarischen Grünen in der vergangenen Woche geäußert. „Die Landesregierung hat wiederholt auf eine angeblich marode Bausubstanz und hohe Sanierungskosten verwiesen, entsprechende Belege wurden aber weder dem Denkmalamt noch dem Landesdenkmalrat vorgelegt“, hatte die Landesvorsitzende Jeanne Dillschneider erklärt. „Obwohl das Kind jetzt schon in die Brunnen gefallen ist, bleiben wir dabei und fordern die Landesregierung auf, die einschlägigen Unterlagen der Stadt Saarbrücken und der Öffentlichkeit transparent vorzulegen und nicht länger mit in keiner Weise belegten Behauptungen zu agieren.“