Der Berliner Sozialethiker Andreas Lob-Hüdepohl hat den Entwurf für ein Selbstbestimmungsgesetz verteidigt. Es gehe dabei gerade nicht um eine freie Geschlechtswahl nach Lust und Laune, betonte er in der Herder Korrespondenz.
Der Entwurf für ein solches Gesetz befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung und soll in Kürze vom Bundeskabinett beraten werden. Inhaltlich geht es um eine unbürokratische Änderung des Geschlechtseintrags. Es geht bei der Reform nicht um geschlechtsangleichende Operationen.
Altes Gesetz ist diskriminierend
Das neue Gesetz soll das über 40 Jahre alte Transsexuellengesetz ablösen. Dieses wird von Betroffenen als diskriminierend empfunden, weil beim Einholen psychiatrischer Gutachten auch sehr intime Fragen gestellt werden.
Lob-Hüdepohl fügte hinzu, manche Details des Gesetzentwurfs könnten noch klärungsbedürftig sein. Es dürfe aber nicht sein, dass ein von Kritikern befürchteter Missbrauch die Reform selbst verhindere. “Die unabhängige Erklärung ist ein selbstbewusster Akt der Anerkennung eines höchstpersönlichen Faktums”, so der Sozialethiker.