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Sächsische Landeskirche berät neue Wege zu Pfarrstellenbesetzung

Angesichts von Nachwuchssorgen berät Sachsens evangelische Landeskirche über Alternativen für die Besetzung von Pfarrstellen. Auf seiner am Freitag in Dresden begonnenen Herbsttagung entscheidet das Kirchenparlament, die Landessynode, über ein sogenanntes Pfarrreferentengesetz. Es sieht vor, dass etwa Prädikanten und Prädikantinnen oder Diakone und Diakoninnen, die langjährige ehrenamtliche Erfahrungen haben, auch Pfarrstellen besetzen können. Die Gemeindeleitung soll ihnen allerdings nicht übertragen werden. Landesbischof Tobias Bilz zufolge könnte das Gesetz im Laufe des Jahres in Kraft treten.

Pfarrerin Sarah Zehme erläuterte vor Journalisten, die sogenannten Pfarrreferenten sollten gemeindliche Dienste übernehmen. Dazu gehöre die Wortverkündigung und je nach vorheriger Ausbildung auch die Sakramentenspendung. Näheres müsse aber in einer Ausführungsverordnung festgelegt werden, wenn das Gesetz beschlossen ist.

Auf seiner Herbsttagung befasst sich das Kirchenparlament bis Montagabend zudem schwerpunktmäßig mit der Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der sächsischen Landeskirche. Dazu werden auch Betroffene sprechen. Synodalpräsidentin Bettina Westfeld sagte: “Dieser Tagesordnungspunkt kommt auf ausdrückliche Bitten der Betroffenen zustande.” Viele von ihnen suchten auch die Öffentlichkeit. Landesbischof Bilz betonte: “Betroffene bekommen bei uns einen prominenten Platz in der Aufarbeitung.” Es sei auch ein Signal in die Gesellschaft, “dass uns das alles sehr wichtig ist und wir dran bleiben”. Er sehe die Landeskirche auf einem guten Weg. Seit 2012 haben den Angaben zufolge insgesamt 54 Betroffene von Missbrauch in der Landeskirche eine finanzielle Anerkennung erhalten.

Zugleich verwies der Landesbischof auf die Bestrebungen der Evangelischen Kirche in Deutschland, die Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch einheitlich zu regeln, um eine Vergleichbarkeit zu haben. Dies brauche seine Zeit. “Wir gehen Schritt für Schritt voran”, so Bilz. So sollen in der Landeskirche demnächst unabhängige regionale Aufarbeitungsgruppen mit Betroffenen und externen Experten gegründet werden. In der katholischen Kirche sind derartige Aufarbeitungskommissionen schon seit einiger Zeit in nahezu allen Bistümern etabliert.