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Sachsen legt Integrationsgesetz vor

Sachsen bringt ein Integrations- und Teilhabegesetz für Migrantinnen und Migranten auf den Weg. Das sächsische Kabinett stimmte am Dienstag in Dresden einem entsprechenden Entwurf zu. Mit dem Gesetz würden Aufnahme und Integration zusammen gedacht, sagte Sozialministerin Petra Köpping (SPD) am Dienstag in Dresden. Vor allem aber würden Zuständigkeiten geregelt.

Ziel sei es, Sachsens Integrationsstrukturen auf der Landesebene sowie der kommunalen Ebene zu verbessern. Zudem sollen die Aufgaben auf staatlicher und kommunaler Ebene klar verteilt werden. Das neue sächsische Gesetz regelt die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund.

Köpping betonte: „Akteure brauchen einen Rahmen.“ Bürgermeister und Landräte müssten wissen, „dass sie bei der Integration unterstützt werden“. So etwa sei die Flüchtlingssozialarbeit eine kommunale Aufgabe. Sachsen ist laut Köpping das erste ostdeutsche Flächenland, das ein Integrationsgesetz vorlegt. Vergleichbare Gesetze gibt es bisher unter anderem in Berlin, Hessen und Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen.

Der sächsische Gesetzesentwurf werde jetzt in den Landtag gegeben und soll laut Köpping 2024 in Kraft treten. Er stehe für Vielfalt, Weltoffenheit und Modernität, sagte die Sozialministerin. Zudem gebe er ausländischen Fachkräften Rückenwind.